Neues Seminar AnaCredit für Praktiker

AnaCredit Meldungen bis September 2018 Pflicht ! Höchste Zeit, sich fit zu machen

Der EZB-Rat billigte im Mai 2016 die Verordnung zur Implementierung eines granularen statistischen Kreditmeldewesens, im allgemeinen nur AnaCredit  – Analytical Credit Datasets genannt. Sie tritt zum 31. Dezember 2017 in Kraft und bedeutet eine neuartige Erhebungsmethodik auf Einzelkreditebene („Loan-by-Loan“). Es  entsteht ein granularer Datensatz, der der EZB und anderen Aufsehern bedarfsgerechte Auswertungen auf verschiedenen Aggregationsstufen ermöglichen wird.

Für die meldepflichtigen Banken bedeutet AnaCredit die Meldung von etwa 90 Kreditattributen. Erste Attribute sind bereits ab Januar 2018 an die Bundesbank zu melden. Bis spätestens September 2018 sind alle Attribute zu melden. Analysen in den Banken haben gezeigt, dass diese granularen Meldewesendaten zentral nicht verfügbar sind, sondern sich in unterschiedlichen Datenbanken befinden. Der Aufwand für die Implementierung von AnaCredit wird deshalb sehr hoch eingeschätzt.

In unserem praxisorientierten 2-Tagesseminar erläutern wir die konkreten Anforderungen, gehen auf Meldepflichtige, Meldetermine und Datenattribute ein und geben Hinweise für die Umsetzung in der Praxis. Das Seminar wird von einem Dozenten durchgeführt, der seit mehr als 15 Jahren mit dem Meldewesen von Banken beschäftigt ist.

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