Fraudfälle bei Firmenfinanzierung – Online- und Autobanken betroffen

Mehrere unserer Kunden berichten über Fraud bei Unternehmensfinanzierungen. Dabei geht es um eine im Grunde bekannte  Masche, die offensichtlich gerade wieder „Konjunktur“ hat: Die betrügerische Finanzierung von Anlagevermögen über den Mantel einer GmbH. Etliche Finanzinstitute haben dadurch hohe Schäden erlitten.

Das typische Vorgehen

Die Vorgehensweise ist meist ähnlich: Betrüger erwerben den Mantel einer GmbH, um kurz danach Kredit- und/oder Leasinggeschäfte anzubahnen. Symptomatisch ist dabei, dass ein allein vertretungsbevollmächtiger Geschäftsführer neu in das Unternehmen eintritt.  Der bisherige Geschäftsführer bleibt weiterhin in der Geschäftsführung, meist allerdings nicht (mehr) allein vertretungsbevollmächtigt. Dies hat u.E. mit der dann idR weiter positiven Einschätzung von gewerblichen Auskunfteien zu tun.

Gestärkt durch positive Auskünfte von Dritten versuchen die Betrüger Finanzierungen (bei mehreren Banken) vorrangig für Fahrzeuge und bewegliches, gut drittverwendungsfähiges Anlagevermögen aufzubauen. Dabei konzentrieren sie sich bewusst auf sogenannte Schnellentscheider, die in kurzer Zeit, Kreditentscheidungen treffen müssen und ihr Urteil deshalb gerne stark auf Auskunfteien stützen: z.B. Leasingfirmen, Händlerankaufsfinanzierer, Autobanken. Sobald die Vermögenswerte im Besitz der GmbH sind, werden sie widerrechtlich verkauft, meist ins Ausland. Die Sicherungsübereignungen der Finanziers laufen in der Regel ins Leere. Die Mantel-GmbH wird ebenfalls möglichst schnell verkauft.

Wie kann man sich schützen?
  1. Sorgfältige und kritische Bonitätsprüfung, v.a. von Neukunden
  2. Besondere Vorsicht und Prüfung bei Geschäftsführungswechsel außerhalb der familiären Nachfolge
  3. Regelmäßige Kontrolle des Handelsregisters – auch im Bestandsgeschäft
  4. Bei gewerblichen Auskunfteien: auf GF-/Gesellschafter-Änderungen und Anfragezähler besonders achten!
Investieren Sie in Wissen und Erfahrung, um Geld zu sparen!

Dieses Thema wird bei all unseren Bonitätsprüfungsseminaren abgedeckt. Darüber hinaus können wir über einen Kooperationspartner die durch §§ 25a; 25g-25n KWG geforderten organisatorischen Maßnahmen gegen Fraud und sonstige strafbare Handlungen in einem individuellen Workshop oder durch Seminare konkretisieren.

Foto: © cirquedesprit – fotolia.com

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert