BGH kippt auch Bearbeitungsgebühren für Firmenkreditverträge
Der BGH entschied am 04.07.17, dass Kreditinstitute auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern keine zusätzlichen Bearbeitungsentgelte verlangen dürfen. Danach sind vorformulierte Klauseln mit laufzeitunabhängigen Gebühren unwirksam, weil sie auch Unternehmer unangemessen übervorteilen.
Auch wenn sich dies im Vorfeld bereits abzeichnete, ist die Sichtweise der Karlsruher Richter doch überraschend: Sie stellen professionelle Kunden, wie z.B. DAX-Unternehmen, juristisch auf eine Stufe mit privaten Kunden. Die gängige Praxis, bestimmte Kosten in einer von der Laufzeit unabhängigen Provision/Fee auf den Firmenkunden abzuwälzen, benachteiligt diesen nach Auffassung des Senats unangemessen.
Juristische Personen sind gleich schutzbedürftig wie Privatkunden !
Es sei nicht ersichtlich, warum Unternehmenskunden vor einer einseitigen Gestaltungsmacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleute (AZ: XI ZR 233/16). Damit übertragen die Karlsruher Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils aus 2014 zu Bearbeitungsgebühren von Verbraucherkrediten auf den Unternehmensbereich. Nach Ansicht der Richter müssen Banken ihren finanziellen Aufwand generell und vollständig über die Kreditzinsen decken.
Experten rechnen mit Milliardenschäden bei Banken
Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung stehen den Banken Milliardenschäden ins Haus, die die Entschädigungen der privaten Kunden noch weit überschreiten werden. Für die Firmen- und Geschäftskunden heißt es zeitnah zu handeln, da in diesem Fall die übliche 3jährige Verjährungsfrist gilt.
Weitere Details zum Beispiel hier: www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/firmenkrediten-bgh-kippt-bearbeitungsgebuehr-/20018612.html
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